Wahlarzt-Informationen

Als Wahlarzt ist es mir möglich kurzfristige Termine ohne wesentliche Wartezeit anzubieten. So kann ich mir ausreichend Zeit für Ihre Anliegen nehmen, eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen ist jedoch nicht möglich. Nach jeder erfolgten Ordination erhalten Sie eine Honorarnote sowie ein Ansuchen zur Rückerstattung der Kosten. Dieses können Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse (direkt oder auf dem Postweg) einreichen.